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Mietgeräte
Alle Heiz- und Warmwasserkosten-Erfassungsgeräte können auch von uns angemietet werden, was den Vorteil hat, dass seitens des Vermieters kein Kapital gebunden werden muss, sonderin die jährlichen Mietkosten direkt mit der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Ebenso verhält es sich mit der Anmietung von Kaltwasser-Erfassungsgeräten, die dann mit der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden können.
BEI ANMIETUNG: Wir garantieren die störungsfreie Funktion unserer Geräte für die Eichdauer. Bei Ausfall/Defekt wird umgehend nach Bekanntgabe des Ausfalls kostenlos Ersatz geleistet. Bei Heizkostenverteilern erstreckt sich die von uns gewährte Garantie bei technischem Defekt auf 10 Jahre (ausgenommen Batterie). Die zur Erstanmietung notwendige Korrespondenz mit Ihren Mietern (Anhörungsverfahren) können wir für Sie übernehmen.
Lassen sie sich ein Angebot erstellen, es lohnt sich!
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