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Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung im Mietwohnhaus bzw. in der Eigentumswohnanlage birgt oft Ärger und Verdruß für den Auftraggeber (Vermieter und Verwalter).
Als Beispiele seien lange Wartezeiten auf die Ablesung und die Abrechnung, falsche Zählerwerte, keine Plausibilitätsprüfungen, keine Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte, unflexible Ablesungstermine uvm. genannt.
Das muß nicht sein!
Spechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Über unsere durchaus günstigen Dienstleistungspreise sollten wir dann persönlich sprechen.
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Info Heizkostenverordnung zur Ansicht
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